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Hygieneüberpüfungen

Baubegleitung

Inspektionen

Der Gesetzgeber sagt:

§ 13 Arbeitstettenverordnung

Klima- und Lüftungsanlagen sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zu reinigen. Ablagerungen und Verunreinigungen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung der Arbeitnehmer/innen durch Verschmutzung der Raumluft führen könnten, sind sofort zu beseitigen. Befeuchtungsanlagen sind stets in hygienisch einwandfreiem Zustand zu erhalten.

 

Aber warum eine ganze Kuh kaufen um ein Stück Fleisch zu bekommen?
 

Sie müssen wegen einem verschmutzten Lüftungsgitter nicht automatisch sämtliche Lüftungskanäle reinigen. Sie müssen auch nicht zwingend die komplette Lüftungsanlage reinigen lassen, nur weil Sie das schon lange nicht oder noch nie gemacht haben.

 

Nur mit einer Hygieneinspektion kann man sicher sein, dass eventuell nicht alle Bereiche Ihrer Lüftungsanlage gereinigt werden müssen. Das Gutachten (Masterplan) erhalten Sie von uns und genau damit sparen Sie bares Geld, denn eine komplette Reinigung einer Lüftungsanlage kann richtig teuer werden.

„Langfristig bares Geld sparen mit der Austria RLT Consulting GmbH“

Unsere Leistungen auf einen  Blick:

  • Hygiene Erstinspektionen

  • Wiederkehrende Hygieneinspektionen für sämtliche RLT-Anlagen
    nach VDI 6022 und Ö-Norm H 6021 sowie H 6020

  • Bestimmung der Luftkeimkonzentration (Luftkeimessung) für Innen und Außen, gemäß VDI 6022 und der AStV

  • Anlagenbegutachtung  und Erstellung eines Hygienebefundes

  • Oberflächenuntersuchung (Abklatschtest) der einzelnen Luftführenden Komponenten der
    RLT-Anlage

  • Mikrobiologische Untersuchung des Befeuchterwassers (Auswertung nach Gesamtkeimzahl, Legionella spec. und Pseudomonaden)

  • Physikalische Beurteilungen

  • Kamera und Roboterbefahrung des Luftkanalnetztes durch modernste Technik

  • Filterüberprüfung gemäß ISO 16890

  • Überprüfung  gemäß Anforderungen der AStV BGBl. II Nr. 368/1998 § 13 und § 27.

  • Brandschutzklappen Prüfung nach Ö Norm H6031

  • Erstellung Prüfprotokoll

  • Anfertigung des Maßnahmenkatalogs

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